Mammographie Screening Bonn Rhein-Sieg Euskirchen

Ablauf

Rund 47.500 Frauen erkranken in Deutschland jährlich an Brustkrebs, davon circa 10.000 in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 17.000 Patientinnen sterben an den Folgen der Krankheit. Dabei sind rund 90 Prozent der Tumoren heilbar, wenn sie früh genug erkannt werden, das heißt nicht größer als ungefähr ein Zentimeter sind. Um Brustkrebs möglichst früh diagnostizieren zu können und damit die Sterberate zu senken, hat der Deutsche Bundestag 2002 beschlossen, nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten ein flächendeckendes Mammographie-Screening einzuführen. Insgesamt 89 Screening-Einheiten sorgen in ganz Deutschland für die praktische Umsetzung des Programms, sechs Brustkrebs-Referenzzentren für die fachliche Begleitung und Evaluation.

Einladung

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur  Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie), die mit einem konkreten Terminvorschlag verbunden ist. Der Termin kann bei Bedarf verschoben werden, ein Anruf bei der zentralen Stelle genügt (Bürgerinnen-Hotline: 02 11. 59 70 70 00). Zum Screening wird nur die Versichertenkarte benötigt; eine Praxisgebühr fällt nicht an und auch eine Überweisung ist nicht notwendig. Die mammografische Untersuchung selbst beansprucht wenige Minuten, mit Zeiten für Aufnahme der Daten und Vorbereitung sind rund 20 Minuten zu berücksichtigen. Die digitale Technik ermöglicht aussagekräftige Bilder auch ohne allzu starken Druck auf die Brust. Darüber hinaus verfügt das Mammographie-Screening-Zentrum über ein modernes Ultraschallgerät. Laut gesetzlicher Vorgabe wird die Ultraschalluntersuchung bei Bedarf zur weiteren Abklärung der Diagnose durchgeführt.

Auswertung

Bei der Auswertung der Bilder wird ein hoher Standard angelegt: Zwei zertifizierte Spezialisten begutachten die Aufnahmen unabhängig voneinander; bei unterschiedlichen Einschätzungen wird ein dritter Arzt hinzugezogen. Deshalb kann das Ergebnis auch nicht am selben Tag mitgeteilt werden, sondern geht den Frauen in der Regel bis 10 Tage nach der Untersuchung per Post zu. Bei etwa fünf Prozent der Frauen zeigen die Aufnahmen Auffälligkeiten, die weitere Untersuchungen erforderlich machen. In diesem Fall werden sie zur weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen. Das Mammographie-Screening-Zentrum weist auch für die weitere Abklärung die technische Ausrüstung auf: Am Standort Bonn gibt es ein hochauflösendes Ultraschallgerät, an dem auch ultraschallgesteuerte Stanzbiopsien möglich sind. Darüber hinaus können in den radiologischen Praxen, die sich zum Screening-Zentrum zusammengeschlossen haben, bei Bedarf auch Magnetresonanztomographien (MRT) angefertigt werden. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass der überwiegende Teil der Frauen, die zum zweiten Mal eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.

Versorgungskette: Von der Diagnose zur Therapie

In den Praxen in Bonn und Siegburg werden die Mammographien erstellt und doppelbefundet. Die Drittbefundung erfolgt – falls notwendig – am Standort Bonn, wo auch die Konsensuskonferenzen stattfinden. Die Praxis in Bonn ist auch der Standort für die prä- und postoperativen Konferenzen, die in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Krankenhäusern mindestens einmal wöchentlich stattfinden.

Kooperation

In der Region Bonn/Rhein-Sieg bestehen bereits enge Kooperationen zwischen niedergelassenenen Ärzten und Krankenhäusern, die sich auf die Behandlung von Brusterkrankungen spezialisiert haben. Das Mammographie-Screening-Zentrum Bonn, Rhein-Sieg, Euskirchen möchte diese Zusammenarbeit noch verstärken:

  • Newsletter: Alle niedergelassenen Gynäkologen und Hausärzte werden in regelmäßigen Abständen mit einem Newsletter über Erfahrungen im Screening-Zentrum informiert.
  • Besichtigung: Gerne informieren wir Sie und Ihr Praxispersonal bei uns in der Screening-Praxis über technische Ausstattung und Abläufe.
  • Information: Nimmt eine Ihrer Patientinnen das Angebot der Mammographie wahr, so informieren wir Sie bei unauffälligem Befund automatisch. Auch bei auffälligem Befund erhalten Hausärzte und Gynäkologe eine Information über Befundung und weitere Maßnahmen, vorausgesetzt die Patientin ist damit einverstanden.