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Mammographie-Screening wird befristet ausgesetzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts des Infektionsrisikos durch das Coronavirus wird das Mammographie-Screening vorübergehend ausgesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde die Nutzen-Schaden-Abwägung zwischen einem verschobenen Untersuchungstermin einerseits und dem Infektionsrisiko andererseits neu bewertet und entschieden, dass das Einladungswesen im Mammographie-Screening bis zum 30. April 2020 ausgesetzt wird. In diesem Zeitraum werden keine der anspruchsberechtigten Frauen zur Teilnahme am Screening mehr eingeladen. Nach Beendigung der Aussetzung soll der Versand von Einladungen umgehend nachgeholt werden. Alle Frauen, die wegen der Aussetzung keine Einladung erhalten haben, behalten ihren Leistungsanspruch. Dies gilt insbesondere für Frauen, die bis zum Ende der Aussetzungsfrist das 70. Lebensjahr vollendet haben werden. Bis zur Aussetzung noch erstellte Screening-Mammographien sind gemäß den Vorgaben zu befunden. Festgestellte Befunde mit Abklärungsbedarf sind vollständig und fristgemäß abzuarbeiten. Frauen mit akut auffälligen Befunden außerhalb des Screenings werden wie bisher kurativ versorgt. Anspruchsberechtigte Frauen, die bereits einen Termin für eine Screening-Mammographie erhalten haben, werden durch die Zentralen Stellen angeschrieben und auf die neue Situation aufmerksam gemacht. Die Kooperationsgemeinschaft stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Hinweis zur Qualitätssicherung Die vorübergehende Aussetzung des Screening-Betriebs hat Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsvorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Anlage 9.2 Bundesmantelvertrag- Ärzte. Befristete Änderungsbeschlüsse dieser Regelungen und eine Übergangslösung für das Aussetzen des Versorgungsauftrags werden derzeit in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband vorbereitet (siehe KV- InfoAktuell 110/2020).