Das Mammographie-Screening wird als eine der gesetzlichen Früherkennungs-Untersuchungen allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Abstand von zwei Jahren angeboten. Die Daten für die Einladung werden aus den amtlichen Melderegistern (Namen und Anschrift, Geburtsdaten) verwendet. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei eingehalten.
Das Screening-Programm steht sowohl Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, wie auch privat versicherten Frauen zur Verfügung.