Welche Frauen können an dem Screening-Programm teilnehmen?

Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren – G-BA passt Früherkennungsprogramm an

Berlin, 21. September 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich. Aufgrund der dafür notwendigen Vorbereitungen sieht der G-BA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

Das Mammographie-Screening wird als eine der gesetzlichen Früherkennungs-Untersuchungen allen Frauen zwischen 50 und 75 Jahren im Abstand von zwei Jahren angeboten. Die Daten für die Einladung werden aus den amtlichen Melderegistern (Namen und Anschrift, Geburtsdaten) verwendet. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei eingehalten.

Das Screening-Programm steht sowohl Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, wie auch privat versicherten Frauen zur Verfügung.