Sind die Frauen- und Hausärzte genügend in das Mammographie-Screening-Programm einbezogen?

Das Screening-Programm sieht ausdrücklich vor, dass die behandelnden Ärzte der Frauen mit einbezogen werden sollen. So werden die Frauen vor der Untersuchung gefragt, ob das Ergebnis der Untersuchung an den Hausarzt oder Frauenarzt gesendet werden soll. In den Screening- bzw. Mammographie-Zentren werden die Frauen zudem über die weiteren gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen informiert. Bei der jährlichen Untersuchung beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin besteht ebenfalls die Möglichkeit, über das Screening zu sprechen.

Sollte bei der Frau Brustkrebs entdeckt worden sein, dann spielt gerade in diesem Fall die fachübergreifende Zusammenarbeit bei der Patientinnenbetreuung eine wesentliche Rolle. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, eine interdisziplinäre Konferenz vor und auch nach der Operation einzuberufen, um eine für die Frau optimale Behandlung zu planen und das Operationsergebnis mit dem Screening-Befund abzugleichen. Der behandelnde Frauenarzt kann ebenfalls an der Konferenz teilnehmen.

Um die Situation für die betroffenen Patientinnen zu erleichtern, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betreuenden Frauenarzt wichtig. Darüber hinaus ist eine enge Verzahnung mit den Angeboten der Brustzentren und dem Disease-Management-Programm (DMP) gewünscht.